I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die im Zusammenhang mit der Überlassung von Betten, Zimmern, Räumen der Lindenhof GmbH zur Beherbergung sowie zur Durchführung von Veranstaltungen und Seminaren stehen.
2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher aus¬drücklich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -Partner, Verjährung
1. Der Vertrag wird zwischen der Lindenhof GmbH und dem jeweiligen Vertragspartner geschlossen. Der Vertragspartner ist im Angebot aufgeführt. Der Vertrag wird rechtswirksam nach Eingang der Vertragsunterzeichnung durch den Vertragspartner bei der Lindenhof GmbH.
2. Auf den per email, Telefon oder persönlich geäußerten Reservierungswunsch des Kunden hin stellt die Lindenhof GmbH eine schriftliche Reservierungsbestätigung zu. Der Vertrag kommt nur dann für beide Seiten verbindlich zustande, wenn der Gast die Reservierungsbestätigung binnen 10 Tagen ab Zustellung unterschrieben zurücksendet.
3. Vertragspartner sind das Ev. Begegnungszentrum und der Vertragspartner. Hat ein Dritter für den Kunden be¬stellt, hat dieser zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem zustande gekommenen Vertragsverhältnis aufzukommen.
4. Ist der Vertragspartner eine politische Vereinigung, eine nichtchristliche Glaubensgemeinschaft oder eine Weltanschauungsgemeinschaft, so ist die inhaltliche Ausrichtung der Gruppe und der Tagung bei der Buchung vom Vertragspartner dem Tagungshaus gegenüber anzuzeigen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung
1. Die Lindenhof GmbH ist verpflichtet, die vom Vertragspartner bestellten und von der Lindenhof GmbH zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für die von ihm bestellten und weitere von ihm in Anspruch genommenen Leistungen, die vereinbarten Preise der Lindenhof GmbH zahlen. Dies gilt auch für im Auftrag und auf Rechnung des Vertragspartners veranlasste Leistungen und Auslagen der Lindenhof GmbH an Dritte. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, schließen die vereinbarten Preise die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
3. Die Preise können von der Lindenhof GmbH geändert werden, wenn der Vertragspartner nach Vertragsschluss Änderungen der Anzahl der Betten/Zimmer oder Räume, der Leistungen der Lindenhof GmbH oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Lindenhof GmbH zustimmt.
4. Eine Änderung der Teilnehmerzahl soll spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn der Lindenhof GmbH mitgeteilt werden; sie bedarf in jedem Fall der schriftlichen Zustimmung der Lindenhof GmbH.
5. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Lindenhof GmbH die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, die Lindenhof GmbH das trifft selbst ein Verschulden an der Verschiebung.
6. Schriftliche Rechnungen der Lindenhof GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Rechnung kann auch per Email gestellt werden. Bei Zahlungsverzug ist die Lindenhof GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu berechnen. Der Lindenhof GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Die Lindenhof GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen.
7. Die Lindenhof GmbH ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
8. Der Vertragspartner kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenü¬ber einer Forderung der Lindenhof GmbH aufrechnen.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1. Sofern zwischen der Lindenhof GmbH und dem Vertragspartner ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde (Option), kann der Vertragspartner bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Lindenhof GmbH auszulösen. Die Lindenhof GmbH bestätigt den kostenfreien Rücktritt schriftlich.
2. Bei vorzeitiger Abbestellung einer beiderseits schriftlich unterzeichneten Buchung nach Ablauf des vereinbarten kostenfreien Rücktrittsrechts werden die im Vertrag vereinbarten Sätze in Rechnung gestellt oder wenn keine Vereinbarung zum Rücktritt getroffen wurden, gilt folgendes:
Bei vom Vertragspartner nicht in Anspruch genommenen Zimmern und Räumen hat die Lindenhof GmbH die Einnahme aus anderweitiger Vermietung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
V. Rücktritt des Ev. Begegnungszentrums
1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Kaution auch nach Verstreichen einer von der Lindenhof GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Lindenhof GmbH um Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist die Lindenhof GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
zurückzutreten, beispielsweise falls
a. höhere Gewalt oder andere von der Lindenhof GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
b. Zimmerbuchungen oder Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, bspw. der Person des Vertragspartners oder des Zwecks der Veranstaltung, gebucht wurden;
c. die Lindenhof GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der christlichen Lindenhof GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann und gegen elementare Grundsätze des christlichen Glaubens verstoßen wird oder
d. ein Verstoß gegen Punkt II Nummer 2 dieser AGB vorliegt.
3. Die Lindenhof GmbH hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
VI. Zimmerbereitstellung, -Übergabe und Rückgabe-
1. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Räume oder Betten/Zimmer sofern die gebuchte Zimmerkategorie (z.B. barrierefrei) zur Verfügung gestellt wird.
2. Gebuchte Räume und Betten/Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Lindenhof GmbH spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Tagungshaus über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung von Zimmern bis 18.00 Uhr 50% des vollen Übernachtungspreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%.
VII. Nutzungsbedingungen, Hausordnung
Die Hausordnung ist zu beachten. Den Weisungen der Hausleitung und der beauftragten Mitarbeitenden ist Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung der Hausordnung bzw. Nichtfolgeleistung der Anweisungen der Weisungsbefugten der Lindenhof GmbH kann die sofortige Beendigung des Aufenthaltes einzelner Teilnehmer oder der ganzen Gruppe durch die Leitung der Lindenhof GmbH angeordnet werden. Für alle daraus entstehenden Kosten oder Schäden haftet der Vertragspartner.
Auf die Schließzeiten und die Einhaltung der Nachtruhe ist vom Vertragspartner zu achten. Aus brandschutztechnischen Gründen besteht ein generelles Rauchverbot in allen Räumen, Flächen und Zimmern des Tagungshauses. Polizei- und Feuerwehreinsätze sind bei einem Fehlalarm, sofern dies vorsätzlich oder fahrlässig geschieht, kostenpflichtig.
Tiere sind nach vorheriger Absprache erlaubt.
Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind einzuhalten.
Offenes Feuer im Haus ist grundsätzlich nicht zulässig.
Für den Ersatz von Zimmerschlüsseln wird ein Kostenbeitrag erhoben.
VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
Soweit die Lindenhof GmbH für den Vertragspartner auf dessen schriftliche Veranlassung technische Geräte und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Vertragspartners.
Der Vertragspartner haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe der Geräte und Einrichtungen. Er stellt die Lindenhof GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Geräte und Einrichtungen frei. Für Schäden, die der Lindenhof GmbH durch vom Vertragspartner mitgebrachte Elektrogeräte (bspw. Wasserkocher) entstehen, haftet der Vertragspartner.
Störungen an den von der Lindenhof GmbH zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen (bspw. W-LAN) werden nach Möglichkeit durch die Lindenhof GmbH sofort beseitigt. Störungen berechtigen nicht zu einer Preisminderung durch den Vertragspartner.
IX. Haftung der Lindenhof GmbH
1. Die Lindenhof GmbH haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Lindenhof GmbH zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Lindenhof GmbH auftreten, wird die Lindenhof bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Vertragspartners bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Vertragspartner verpflichtet, die Lindenhof GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines Schadens hinzuweisen. Mit Blick auf Mängel an der Unterkunft gilt die Frankfurter Tabelle.
2. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste der Lindenhof GmbH werden mit Sorgfalt behandelt. Die Lindenhof GmbH übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch und gegen Entgelt des Gastes die Nachsendung derselben. In der Lindenhof GmbH vergessene Gegenstände werden drei Monate aufbewahrt und danach entsorgt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
3. Mitgeführte Gegenstände des Vertragspartners befinden sich auf Gefahr des Vertragspartners in den Seminarräumen bzw. in der Lindenhof GmbH. Die Lindenhof GmbH übernimmt für Verlust, Untergang (Totalvernichtung) oder Beschädigung keine Haftung.
4. Mitgebrachte Dekorations- und Eventmaterialien haben den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der Lindenhof GmbH abzustimmen.
5. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Vertragspartner das, darf die Lindenhof GmbH die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Vertragspartners vornehmen.
Soweit der Vertragspartner oder dessen Kunden den hauseigenen Parkplatz nutzt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge (einschließlich Inhalt), Fahrräder usw. und deren Anhänger haftet die Lindenhof GmbH nicht.
X. Haftung des Vertragspartners
Der Vertragspartner haftet für alle Schäden an Gebäude, Inventar und Außengelände, die durch einzelne Teilnehmer, durch die Gruppe als Ganzes, Mitarbeitende des Vertragspartners oder Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Unberührt bleibt das Recht der Lindenhof GmbH daneben die einzelverantwortlichen Schädiger in Anspruch zu nehmen.
Die Lindenhof GmbH kann von dem Vertragspartner die Stellung angemessener Sicherheiten (bspw. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen. Gruppen und Organisationen, die nicht über eine entsprechende Dachorganisation versichert sind bzw. für die kein Versicherungsschutz besteht, wird empfohlen, vor Antritt einer Belegung eine entsprechende, zeitlich befristete Unfall- und Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Für die vom Vertragspartner organisierte Gruppe von Personen wie auch für die Sicherstellung von Erster Hilfe ist der Vertragspartner als Veranstalter verantwortlich.
XI. Urheberrechtliche Forderungen
Alle vom Vertragspartner durchgeführten Musikveranstaltungen müssen von diesem vorab der GEMA oder sonstigen Verwertungsgesellschaften gemeldet werden. Die Gebühren gegenüber der GEMA oder sonstigen Verwertungsgesellschaften trägt der Vertragspartner. Die Lindenhof GmbH wird vom Vertragspartner bezüglich aller diesbezüglichen Forderungen freigestellt.
XII. Datenschutz
Es gelten die Datenschutzbestimmungen und Datenschutzrechtlichen Informationen der Lindenhof GmbH, diese sind auf der Website www.lindenhof-neinstedt.de einsehbar und werden auf Wunsch ausgehändigt.
XIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Ge-schäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch eine der Vertragsparteien sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Lindenhof GmbH.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Lindenhof GmbH. Es gilt deutsches Recht.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Geschäftsführung
Lindenhof GmbH
Michael Grosch
Lindenhof GmbH
Lindenstr. 1
D-06502 Thale OT Neinstedt
+49 176 / 36 99 12 30
mchlgrschlndnhf-nnstdtd